Page 15 - ElternRategeber_SchulStart_Stand-2018-12
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Seite 15 Elternratgeber zum Schulstart
Die Schulanmeldung
Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte erhalten von dem Schulträger
eine Aufforderung zur Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes
in der Grundschule. Die Anmeldung Ihres Kindes muss bis zum 01.03.
des Jahres vor der Einschulung erfolgen. Diese Frist gilt unabhän-
gig davon, ob Ihr Kind eine Grundschule im Schulbezirk oder außerhalb
des Schulbezirks besuchen wird.
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis/Reisepass der Eltern oder Erziehungsberechtigten
Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
Sorgerechtsbescheide, sofern nötig
Die Daten von Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigte werden im
Schülerstammblatt erfasst. Außerdem werden Name, Anschrift und Tele-
fonnummer der Kita, die Ihr Kind besucht, zu den Unterlagen aufgenom-
men.
Bei der Schulanmeldung kann Ihr Kind anwesend sein. Viele Grundschul-
leiterinnen und Grundschulleiter freuen sich darauf, Ihr Kind in diesem
Rahmen das erste Mal kennenzulernen.