Page 15 - ElternRategeber_SchulStart_Stand-2018-12
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Seite  15                                                  Elternratgeber zum Schulstart


             Die Schulanmeldung




             Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte erhalten von dem Schulträger
             eine Aufforderung zur Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes
             in der Grundschule. Die Anmeldung Ihres Kindes muss bis zum 01.03.
             des Jahres vor der Einschulung erfolgen. Diese Frist gilt unabhän-
             gig davon, ob Ihr Kind eine Grundschule im Schulbezirk oder außerhalb
             des  Schulbezirks besuchen wird.




































             Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

               Personalausweis/Reisepass der Eltern oder Erziehungsberechtigten

               Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes

               Sorgerechtsbescheide, sofern nötig
             Die  Daten  von  Ihnen  als  Eltern  oder  Erziehungsberechtigte  werden  im
             Schülerstammblatt erfasst. Außerdem werden Name, Anschrift und Tele-
             fonnummer der Kita, die Ihr Kind besucht, zu den Unterlagen aufgenom-
             men.

             Bei der Schulanmeldung kann Ihr Kind anwesend sein. Viele Grundschul-
             leiterinnen  und  Grundschulleiter  freuen  sich  darauf,  Ihr  Kind  in  diesem
             Rahmen das erste Mal kennenzulernen.
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