Page 12 - ElternRategeber_SchulStart_Stand-2018-12
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Seite 12 Elternratgeber zum Schulstart
Welche Ämter oder Behörden sind für Grundschulen zuständig?
Für die Beschulung der Kinder im Landkreis Mansfeld-Südharz sind in-
nerhalb ihrer Zuständigkeiten die Schulbehörde und der Schulträger ver-
antwortlich. Um unnötige Wege oder Telefonate zu vermeiden, hinterfra-
gen Sie immer genau, welche Behörde für Ihr spezielles Anliegen zustän-
dig ist.
Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Das Landesschulamt ist eine nachgeordnete Einrichtung des Bildungsmi- Landesschulamt
Sachsen-Anhalt
nisteriums und für die inhaltlichen Schulangelegenheiten zuständig. Zu Ernst-Kam ieth-Str. 2
den wesentlichsten Aufgaben zählen: 06112 Halle (Saale)
0345 / 5140
schulaufsichtliche Begleitung
Schulpsychologie
Unterrichtsversorgung
Personalentwicklung/Personalmanagement
Haushalt und Schulrecht
Die Schulträger
Schulträger der Grundschulen im Landkreis Mansfeld-Südharz sind ge-
mäß § 65 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die jeweiligen Ein-
heits- und Verbandsgemeinden. Die Schulträger sind für Aufgaben im
Zusammenhang mit dem Schulgebäude und der Ausstattung sowie dem § 65 SchulG LSA
technischen Personal zuständig.
RdErl. des MB vom
Vom Schulträger erhalten Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte laut 15.09.2018 -
Runderlass des Ministeriums für Bildung (RdErl. des MB) die Aufforde- 23-80100/1-1
rung, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden. Aufnahme in die
Grundschule, 2.2
Weitere Informationen zur Schulanmeldung finden Sie auf Seite 15.
Das Schul- und Sportamt des Landkreises
Die Aufgaben des Schulverwaltungsamtes sind unter anderem:
Schul- und Sportamt
Schulentwicklungsplanung Landkreis Mansfeld-
Südharz
Einrichtung und Unterhaltung von Schulwohnheimen
Rudolf-Breitscheid-Str.
20/22
Schülerbeförderung
06526 Sangerhausen
Vorhalten von Schulangebot und -anlagen im erforderlichen Umfang 03464 / 5353201
für die weiterführenden Schulen schulverwaltung@
lkmsh.de
Vorhalten des technischen Personals für die weiterführenden Schulen
Planung und Bereitstellung der Sachkosten für die weiterführenden
Schulen